Wie werden Sie Ihr eigener “Feuerwerker”?
Grundlehrgang für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen
- Abbrennen von Feuerwerken -
Dieser Lehrgang mit abschließender Prüfung dient dem Nachweis der Fachkunde i.S.§8 SprengG, um eine Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG oder den Befähigungsschein nach §20 SprengG, zum Abbrennen von Feuerwerken, zu beantragen.
Die Lehrgangsdauer beträgt 5 Tage. Sie umfasst 32 Pflichtstunden und 5 zusätzliche, freiwillige Unterrichtsstunden.
Die Zulassungsvoraussetzung sind:
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde, als Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Die körperliche Eignung ist in Zweifelsfällen durch ärztliches Zeugnis, insbesondere über die Seh- und Hörfähigkeit, nachzuweisen.
- Nachweis über die Mitwirkung an mindestens 26 Großfeuerwerken (können über mehrere Jahre absolviert werden).
Der Nachweis der Mitwirkung an Großfeuerwerken kann durch mehr als 26 verschiedenen, lehrmäßig durchgeführten Feuerwerke der MRP-Feuerwerke GbR erlangt werden. Diese werden einzeln schriftlich bescheinigt, um am Lehrgang zugelassen zu werden.
Dabei können Sie die einzelnen Arten pyrotechnischer Gegenstände, deren Verwendung, die verschiedenen Aufbau- und Zündungsarten und natürlich auch Planung für Feuerwerke ausführlich kennen lernen. Ausreichende praktische Erfahrungen ist bei den vielen unterschiedlichen Feuerwerken gewährleistet.
Für den ersten Kontakt senden Sie uns eine E-Mail:
info@mrp-feuerwerke.de
Wir freuen uns auf Sie!
…und hier geht es zur Gesamtübersicht der Schulungsfeuerwerke für 2011

![MRP-Feuerwerke (9) [640x480]](http://www.mrp-feuerwerke.de/wp-content/uploads/2009/12/MRP-Feuerwerke-9-640x480.jpg)

